Über die ForWin GmbH

Die ForWin GmbH mit Sitz in Dornbirn (Österreich) ist ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für Kompressoren und Drucklufttechnik. Wir bieten mehrjährige Erfahrung und Problemlösung in den Bereichen Druckluft und Kompressoren.
Unser Kernbereich ist der Verkauf, die Wartung, Service und Reparatur von Kolben-, Scroll- und Schraubenkompressoren. Wir bieten alles rund um Druckluftaufbereitung, Filteranlagen, Öl-Wasser-Trenner, Steuerungstechnik und Wärmerückgewinnung. Als Generalvertretung von Renner-Kompressoren für Vorarlberg haben wir einen zuverlässigen Partner in allen Bereichen mit höchsten deutschen Qualitätsstandards.
Auch im Gebiet der absolut ölfreien Druckluft für den Lebensmittelbereich oder Medizintechnik sind wir Ihr idealer Ansprechpartner.

Impressum

ForWin Druckluft GmbH
Rechnungsadresse und Sitz der GmbH:
Tobelgasse 4a
A-6850 Dornbirn

Büro und Anlieferung:
Dr. Anton-Schneider-Str. 28b, Trakt A, Türe 20
A-6850 Dornbirn

Tel: +43 664 250 5485
e-Mail: info@forwin-druckluft.at

Firmenbuchnummer: FN 526047Z
UID: ATU75044417

Firmenbuchgericht Landesgericht Feldkirch
IBAN: AT89 2060 2000 0042 7369
Kontowortlaut: ForWin Druckluft GmbH

Wir weisen darauf hin, dass der vorliegende Inhalt weder eine individuelle rechtliche, betriebswirtschaftliche noch eine sonstige fachliche Auskunft oder Empfehlung darstellt und nicht geeignet ist, eine Beratung durch fachkundige Personen zu ersetzen. Diese Website enthält Verweise auf Websites, die von Dritten eingerichtet wurden. Wir haben keinerlei Kontrolle über die Websites und die dort angebotenen Informationen, Waren oder Dienstleistungen und übernehmen daher keinerlei Verantwortung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, für den Inhalt der Websites Dritter.


 

AGBs, Datenschutz und Disclaimer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ForWin Druckluft GmbH

(Stand: 01/2020) 

AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (ForWin)

  1. Geltungsbereich
    Änderungen von AGB können vom AN jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam, soweit der AG auf die geänderten Bestimmungen hingewiesen wurde und Änderungen der AGB nicht binnen 4 Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung widerspricht.
  2. Zustandekommen eines Vertrages
    Ausgenommen einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung sind alle Angebote des AN freibleibend und ohne Bindungswirkung. Bestellungen, Angebote, Aufträge und Auftragsänderungen, Stornos, sowie sämtliche sonstige Vereinbarungen werden für den AN erst verbindlich, wenn diese vom AN an den AG schriftlich bestätigt wurden. Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung.
  3. Technische Daten
    Technische und betriebliche Angaben über Gewicht, Abmessungen, sonstige Leistungs- und Verbrauchsdaten in den Prospekten, Zeichnungen und Veröffentlichungen des AN dienen nur der generellen Information, es sei denn, im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ist hierauf Bezug genommen. Es liegt jedoch nicht die Zusicherung einer Eigenschaft vor. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der AN ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur mit Zustimmung des AN zugänglich gemacht werden.Sofern sich nach Angebotsabgabe aufgrund neuer oder geänderter rechtlicher Vorschriften oder neuer Forderungen von Behörden und Prüfstellen Änderungen der vertraglichen Verpflichtung ergeben, ist der Vertrag unter Berücksichtigung der Belange beider Parteien anzupassen.
  4. Preise
    Alle vom AN genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.Der AN behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn zwischen dem Abschluss des Vertrages mit dem AG bis zur Erfüllung der vertraglichen Hauptpflicht mehr als 6 Monate vergangen sind (Kostenschwankungen).Der AN ist berechtigt, die zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
  5. Zahlungen und Abrechnung
    Rechnungen sind ab Erhalt ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz als vereinbart.Der AN ist berechtigt, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen und jederzeit Zwischen- abrechnungen vorzunehmen. Leistet der AG die vereinbarten Voraus- oder Zwischenzahlungen nicht, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten und die gelieferten Waren heraus zu verlangen. Der AG ist zur Herausgabe verpflichtet.Mahnkosten gehen zu Lasten des AGs.Änderungen und Irrtümer in den technischen Daten, Angaben und Preisen vorbehalten!Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen vom AN in Rechnung gestellt werden.
  6. Lieferung
    Die Lieferfristen werden nur als Richtwerte und ohne Garantie angegeben. Der AN trägt bei Nichteinhaltung dieser Fristen keine Haftung. Ein sonstiges Rückgaberecht des AG bezüglich Waren-/Materiallieferungen kann nur auf besondere schriftliche Vereinbarung mit dem AN und in Ausnahmefällen eingeräumt werden.
    Erhöht sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, so tritt eine entsprechende Verschiebung des Liefer- bzw. Leistungstermines ein. Ansprüche des AGs aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz – ausgenommen Schäden am Reparatur- bzw. Liefergegenstand - sind, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.
    Für die Kosten von Transportschäden durch Post, Bahn, Spedition oder andere Auslieferungsunternehmen wird keinerlei Haftung vom AN übernommen.Weitere Voraussetzung ist die vom AG rechtzeitige Erbringung von Bau- und Montagevorleistungen, insbesondere die Bereitstellung von kostenfreiem Strom, Gas, Wasser und erforderlichem Hilfspersonal für den AN. Der AN ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese zu verrechnen.Wenn der AN an den Erfüllungen seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von Höherer Gewalt, die den AN oder seine Zulieferanten bzw. Subunternehmer betreffen und die der AN auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, wird der AN für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von vertraglichen Verpflichtungen befreit. Unter Höherer Gewalt fallen insbesondere kriegerische Auseinandersetzungen, innere Unruhen, Eingriffe von hoher Hand, Naturgewalten, Unfälle, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen und Verkehrsstörungen. Dauert das die Höhere Gewalt begründende Ereignis länger als 6 Monate an, so ist der AG und der AN unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Kleinwaren
    Bestellte Waren sind bei Vereinbarung der Selbstabholung binnen angemessener Frist, spätestens binnen 2 Wochen ab Bestellung bzw. Fertigstellung beim AN abzuholen.Sollte die Abholung nicht binnen 2 Monaten ab Bestellung erfolgen, wird die Ware auf alleinige Kosten und Gefahr des AG zugestellt.
  8. Lieferzeit
    Der AN erfüllt seine Lieferverpflichtungen aufgrund zustande gekommener Verträge mit dem AG. Sofern der AN – etwa aufgrund der Nichtverfügbarkeit einer Ware – den Vertrag nicht erfüllen kann, teilt AN dies dem AG unverzüglich ab Kenntnis mit. Ansprüche des AG aus der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch AN sind ausgeschlossen.
  9. Eigentumsvorbehalt - Eigentum des Auftragnehmers
    Der AN hat wegen aller seiner Forderungen aus den gegenständlichen und früheren Leistungsaufträgen und aus Materiallieferungen, einschließlich des gemachten Aufwandes, ein Zurückbehaltungsrecht am Reparatur-, Leistungs- und Liefergegenstand des AGs. Dies gilt solange, bis die Forderungen des AN vollständig bezahlt sind.Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges durch den AG ist der AN berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des AG auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen.Eine Weiterveräußerung von Waren und Maschinen durch den AG ist – wenn die Bezahlung an den AN noch nicht erfolgt ist - nur zulässig, wenn dem AN diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und der AN der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung des AN gilt die Kaufpreisforderung als an den AN abgetreten und ist der AN jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
  10. Weitere Rücktrittsrechte
    Der AN ist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn über das Vermögen des AG ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird und der AN dem AG Waren und Rohstoffe verkauft hat oder Exekutionen gegen den AG anhängig sind oder bei Verstößen des AG gegen vertragliche Vereinbarungen, ohne dass dem AG dadurch Schadenersatzansprüche entstehen. Eine Verpfändung von Vorbehaltsware muss dem AN unverzüglich mitgeteilt werden und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Dritte ist über den bestehenden Eigentumsvorbehalt vom AG schriftlich zu informieren. Im Falle der Insolvenz ist der AN berechtigt, vom Kunden noch nicht bezahlte Ware zurückzufordern. Der AN behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach dessen Unterzeichnung Tatsachen bekannt werden, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit des AG ernstlich in Frage zu stellen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem AG jedoch kein Rücktrittsrecht zu.Ist ein Lieferverzug durch das Verschulden des AN eingetreten und hat der AG dem AN eine angemessene Nachfrist mit Rücktrittsandrohung mitgeteilt und wurde diese Frist überschritten, ist der AG zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
  11. Gewährleistung und Schadenersatz aus der Reparatur oder Instandsetzung
    Der AN leistet für die durchgeführten Reparatur-, Leistungs- und Instandsetzungsarbeiten und die eingebauten Teile nach Maßgabe folgender Bestimmungen Gewähr.
    Die für eingebaute Neuteile und gelieferten neuwertigen Maschinen allenfalls geltenden vertraglichen Garantieerklärungen des Herstellers bleiben hiervon unberührt.
    a) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Tag der Übergabe.
    b) Es wird nur für solche Mängel Gewähr geleistet, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Dies ist auch dann vom AG zu beweisen, wenn ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt.
    c) Ansprüche aus der Gewährleistung, sowie auf einen Gewährleistungsmangel gestützte Schadenersatzansprüche erlöschen, wenn
    aa) der AG offene Mängel nicht bei der Übergabe des Vertragsgegenstandes bzw. Abschluss der Arbeiten des AN nicht innerhalb von maximal 7 Tagen bzw. innerhalb angemessener Frist lt. UGB rügt oder
    bb) die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Seite oder von der AG-Seite selbst verändert oder in Stand gesetzt wurden. Ausgenommen davon sind Notreparaturen.
    d) Bei Vorliegen von Gewährleistungsmängeln ist der AN zur kostenlosen Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist verpflichtet. Bei Mängeln eingebauter Teile hat der AN die Wahl, diese zu reparieren oder kostenlos zu ersetzen. Ist eine Behebung von Gewährleistungsmängeln nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist ein angemessener Geldersatz zu leisten, dessen Höhe jedenfalls mit dem Betrag begrenzt ist, den der AG für die mangelhafte Reparatur/Instandsetzung oder den mangelhaften Teil zu entrichten hatte.
    e) Zur Ausführung der der aufgrund von Gewährleistungsansprüchen zu erbringenden Leistungen hat der AG den Reparaturgegenstand bzw. deren Örtlichkeit zugänglich zu machen.
    f) Wenn den AN am Vorliegen des Mangels kein grobes Verschulden betrifft, hat der AG nur die sich aus den vorstehenden Bedingungen ergebenden Ansprüche.
    g) Die Gewährleistung für Sachmängel gebrauchter Liefergegenstände wird ausgeschlossen.
    Eine Reklamation oder Rüge entbindet den AG in keinem Fall von seiner Verpflichtung, den Preis gemäß den Vertragsbestimmungen zu bezahlen, außer der Tatsache, dass die Reklamation, Rüge oder Mängelmitteilung vom AN als begründet beurteilt wird.Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
  12. Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes u.a.
    Der AN haftet für Verlust oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes, wenn diese von ihm verschuldet sind. Bei Beschädigung des Reparaturgegenstandes beschränkt sich die Haftung nach Wahl des AN auf dessen Instandsetzung oder auf die angemessenen Kosten einer solchen Instandsetzung, bei Verlust des Reparaturgegenstandes auf den Ersatz von dessen Wert. Für weitergehende Ansprüche haftet der AN nur bei grobem Verschulden.Sonstige Schadensersatzansprüche gegen den AN, aus welchem Rechtstitel immer, sind – soweit dieser kein grobes Verschulden zu vertreten hat – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im selben Umfang für die Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen des AN. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen den AN richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des AN verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des AG wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  13. Untervergabe
    Der AN ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen.
  14. Sonderbestimmungen für Verbraucher im Sinne § 1 (1) Z 2 KSchG
    Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, gelten dessen Sonderbestimmungen (Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht zu ihren gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeiten gehören). Insbesondere sind Verbraucher gemäß KSchG berechtigt, von den mit dem AN im Wege des Fernabsatzes (d. h. Vertragsabschlüsse mittels E-Mail, Telefax etc.) abgeschlossenen Verträgen unter Wahrung einer Frist von sieben Werktagen (ausschließlich Samstag) zurückzutreten, sofern nicht eine der Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß KSchG Anwendung findet.Die Bestimmungen des Pkt. XI. Gewährleistung gelten nicht. An ihre Stelle treten die Bestimmungen der §§ 8 bis 9 b KSchG, sowie §§ 922 bis 933 b und § 1167 AGBG.Ist der AG Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der AN ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.Verbraucher müssen den AN innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Liefersache festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Mängelanzeige beim AN. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.AG, die Verbraucher sind, können sich lt Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) in vertraglichen Verbraucherstreitigkeiten mit einem österreichischen Unternehmen an staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen wenden. Näheres siehe unter https://www.verbraucherschlichtung.at
  15. Gerichtsstand
    Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts sowie sämtlicher Kollisionsnormen wird ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dornbirn, sofern nicht § 14 KSchG zwingend etwas anderes normiert oder ein Zwangsgerichtsstand besteht.Sind vom AN Leistungen wie Montage, Wartungen, etc. zu erbringen, so ist Erfüllungsort dieser Leistungen der Ort, an dem die Leistungen zu erbringen sind. Für die Zahlungspflicht des AG ist der Erfüllungsort in Dornbirn.Der AN hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des AG zu klagen.
    Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Datenschutzerklärung

der ForWin Druckluft GmbH

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten. Dies sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse, die unter folgende Datenkategorien fallen:

  • Name/Firma,
  • Beruf/Berufsbezeichnung,
  • Geburtsdatum,
  • Adressen,
  • Geschäftsanschrift und sonstige Adressen,
  • Ansprechpersonen,
  • Kontaktpersonen,
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, Telefaxnummer, EMail-
    Adresse, etc.),
  • Bankverbindungen,
  • Kontodaten,
  • Kontakt- und Vorgangsdaten Ihres Beraters
    (techn. Berater, Gebäudetechniker, Planungsbüros, Architekten, Unternehmensberater, Rechtsanwalt, etc.),
  • Fotos,
  • Pläne,
  • Anlagenbeschreibungen, usw.

Sie haben uns Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten und geben diese Daten allenfalls nur weiter auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgenden Zwecken:

  • Erfüllung Ihres Auftrages und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Für die gesamte Geschäftsabwicklung und Verwaltung verwenden wir Software von einem Drittanbieter. Diese Daten sind extern von uns im Verantwortungsbereich dieses Anbieters gespeichert und durch Zugangsbeschränkungen gesichert. Der Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Zur Erfüllung Ihres Auftrages kann es erforderlich sein, dass wir Ihre Daten an Firmen/Personen im Ausland weiterleiten müssen.

Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Ausgenommen davon sind Daten, die Garantieverpflichtungen betreffen oder bis zum Abschluss von anhängigen Vorgängen/Verfahren oder zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche benötigt werden.

Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an die „ForWin Druckluft GmbH“.

Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind weiters zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Bitte beachten Sie, dass wir daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte übernehmen (z.B. Hackerangriff auf Homepages, Email-Accounts bzw. Telefone, Abfangen von Faxen o.ä.).

Rechtsbehelfsbelehrung

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde
beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.

Disclaimer und rechtliche Hinweise

der ForWin Druckluft GmbH

1. Haftungsbeschränkung
Die Inhalte des Internetauftritts wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt der Anbieter dieser Webseite keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Seiten und Inhalte.

Als Diensteanbieter ist der Anbieter dieser Webseite gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte und bereitgestellte Informationen auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich; nach den §§ 8 bis 10 TMG jedoch nicht verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen. Eine Entfernung oder Sperrung dieser Inhalte erfolgt umgehend ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung. Eine Haftung ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung möglich.

2. Externe Links
Die Webseite enthält sog. „externe Links“ (Verlinkungen) zu anderen Webseiten, auf deren Inhalt der Anbieter der Webseite keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann der Anbieter für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen.
Für die Inhalte und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ist der jeweilige Anbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden einer solchen Rechtsverletzung wird der Link umgehend entfernen.

3. Urheberrecht/Leistungsschutzrecht
Die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte, Werke und bereitgestellten Informationen unterliegen dem deutschen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Das unerlaubte Kopieren/Speichern der bereitgestellten Informationen auf diesen Webseiten ist nicht gestattet und strafbar.

4. Datenschutz
Siehe "Datenschutzerklärung"